Ein Umzug ist immer mit sehr viel Stress verbunden. Packen, gleichzeitig aussortieren und sehen, dass nichts vergessen wird. Zur gleichen Zeit muss der Transport organisiert werden, damit alles ruckzuck an den neuen Wohnort gebracht werden kann. Damit der Transporter be- und entladen werden kann, ist aber ein Parkplatz notwendig, der nicht zu weit entfernt ist. Einen Parkplatz direkt vor der Türe findet man leider nur sehr selten. Mit einem Halteverbot beim Umzug kann das Problem aber sehr einfach gelöst werden. Wie man ein Halteverbot für den Umzug erhalten kann, in diesem Beitrag.
Jeder kann ein vorübergehendes Halteverbot beantragen. Das Halteverbot ist danach vollkommen legal. Der Umzug wird dadurch enorm vereinfacht. Der Antrag für ein Halteverbot beim Umzug kann beim zuständigen Ordnungsamt gestellt werden.
Die Kosten für ein Halteverbot variieren zwischen Städten und Gemeinden. Im Allgemeinen kostet die Beantragung zwischen 15,– € und 40,– € je Tag. Wird ein Halteverbot länger benötigt, kann es sein, dass die Kosten steigen.
Normalerweise wird ein Halteverbot für den Umzug für einen bis zu drei Tagen vergeben. Einige Städte bieten auch längere Zeiträume an. Die Länge des Halteverbots ist abhängig von den Bestimmungen der zuständigen Stadt oder Gemeinde.
Wie groß darf ein Halteverbot beim Umzug sein?
Das Halteverbot beim Umzug darf standardmäßig zwischen 10 und 15 Metern lang sein. Diese Länge einer Halteverbotszone reicht vollkommen für einen Pkw mit Anhänger oder einen Sprinter aus. Es bleibt auch noch ausreichend Platz, um mühelos Möbel und andere große Gegenstände verladen zu können.
Welche Vorteile hat ein Halteverbot beim Umzug?
Was ist zu beachten beim Halteverbot beim Umzug?
Ein Haltverbot hilft viel Zeit zu sparen. Wird das Transportfahrzeug des Umzugs weiter entfernt abgestellt oder sogar in zweiter Spur, bedeutet das mehr Zeitaufwand beim Ein- oder Ausladen. Steht das Transportfahrzeug in zweiter Spur, so kann es auch möglich sein, dass das Fahrzeug während des Ein- oder Ausladens umgestellt werden muss.
Das Halteverbot reserviert den Platz für das Transportfahrzeug, das beim Umzug benutzt wird. Dadurch wird das Risiko, den Verkehr einzuschränken oder einen Unfall auszulösen, reduziert. Und zusätzlich bleibt der benötigte Raum für das Ein- und Ausladen frei.
Nicht zu vergessen, dass es auch mit den Nachbarn keine Schwierigkeiten geben kann, weil zum Beispiel ein Parkplatz verstellt wird. Durch die vorzeitige Aufstellung der Halteverbotstafeln sind die Nachbarn informiert und können sich darauf einstellen, dass in diesem Zeitraum der Parkplatz für den Umzug benötigt wird.
Das Halteverbot bietet außerdem rechtliche Sicherheit. Wird ein Parkplatz einfach so freigehalten, ohne Halteverbotsschild, können sich Nachbarn beschweren. Aber auch die Behörden können Probleme bereiten, wenn ein oder zwei Parkplätze einfach so freigehalten werden. Mit den Halteverbotsschildern ist man immer auf der sicheren Seite.
Was ist zu beachten beim Halteverbot beim Umzug?
Damit das Halteverbot am Umzugstag ohne Stress genutzt werden kann, sollte folgendes berücksichtigt werden:
Es ist immer von der zuständigen Stadt oder Gemeinde abhängig, wie lange es dauert, bis der Antrag bearbeitet und bewilligt wird. Es ist daher empfehlenswert, den Antrag für das Halteverbot rund 14 Tage vor dem geplanten Umzug zu stellen.
2. Die Schilder für das Halteverbot rechtzeitig aufstellen
Damit die Nachbarn und andere Anwohner das Halteverbot rechtzeitig wahrnehmen können, ist es sinnvoll, die Schilder schon drei Tage vor dem Gültigkeitszeitraum aufzustellen.
3. Die Protokollierung der Aufstellung des Halteverbot Sind die Halteverbotsschilder aufgestellt worden, muss ein Protokoll angefertigt werden. Ein Formular für den Aufstell-Vorgang kann bei der Antragstellung erhalten werden. Kommt es dazu, dass ein Fahrzeug im Halteverbot parkt, wird dieses Protokoll beim Abschleppen des Fahrzeugs benötigt. Parkt ein Fahrzeug während der Gültigkeit im Halteverbot, besteht das Recht zum Abschleppen lassen. Für das Abschleppen ist das zuständige Ordnungsamt zuständig und nicht direkt ein Abschleppunternehmen.
4. Der Umzugstermin ändert sich
Hin und wieder kommt es vor, dass sich der Umzug aus unterschiedlichen Gründen verschiebt. Wurde bereits ein Halteverbot beantragt, so liegt es an der Stadt oder Gemeinde, ob das Datum geändert werden kann. Normalerweise ist es einfach, den Zeitpunkt zu ändern, wenn der Antrag von der zuständigen Behörde nicht bearbeitet worden ist. Wurde der Antrag schon genehmigt, liegt es an der Behörde, ob eine Änderung durchgeführt werden kann und welche Kosten dafür entstehen.
Das Beantragen des Halteverbots und das Aufstellen der Schilder
Damit das Halteverbot am Umzugstag gültig ist, muss es, wie bereits erwähnt, rechtzeitig vorher beantragt werden. Um die Halteverbotsschilder aufstellen zu können, werden zwei Dinge benötigt:
Die Beantragung des Halteverbot
Fast jede Gemeinde oder Stadt hat für die Beantragung eines Halteverbots Formblätter. Diese Formblätter sind in der Regel sehr übersichtlich gestaltet und können einfach ausgefüllt werden.
Im Antrag sind folgende Angaben zu machen:
Wurde der Antrag genehmigt, muss man sich Halteverbotsschilder besorgen. Normalerweise werden die Schilder von der Behörde nicht zur Verfügung gestellt. Es besteht aber die Möglichkeit, Halteverbotsschilder zu mieten. Die Kosten für die Miete eines Halteverbotsschildes liegen bei rund 3 Euro täglich.
Fazit
Ein Halteverbot beim Umzug ist eine sehr vorteilhafte Sache. Man hat zuverlässig einen Parkplatz direkt vor dem Gebäude und muss nicht endlos laufen beim Ein- und Ausladen. Steht ein Fahrzeug im Halteverbot darf es abgeschleppt werden. Dafür ist das zuständige Ordnungsamt zu verständigen.
Das Halteverbot ist sehr einfach, bei der zuständigen Behörde zu beantragen und kostet nicht viel. Der Antrag sollte aber unbedingt 14 Tage vor dem geplanten Umzug gestellt werden. Die Bewilligung kann einige Tage benötigen. Wurde der Antrag bewilligt, ist nur noch ein rechtskonformes Halteverbotsschild notwendig und der problemlose Umzug gesichert.
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