Mängelfrei übergeben
Sorgfältige Kontrolle und Beseitigung der Mängel vor der Wohnungsübergabe
Wenn ein Mieter für Schäden und grobe Mängel in einer Wohnung verantwortlich ist, sollten diese Probleme vor einer möglichst stressfreien Wohnungsübergabe äußerst umfassend behoben werden. Ob Fahrlässigkeit und somit in der Regel keine Absicht zu Beschädigungen geführt hat, spielt in dieser Hinsicht keine Rolle. Dementsprechend ist es ratsam, den Zustand der Wohnung sehr gründlich zu überprüfen.
Manche Schäden sind vor dem Auszug aus einer Mietwohnung gar nicht erkennbar. Oft verbirgt sich beispielsweise hinter einem Möbelstück ein relativ großer Riss. Schlimmstenfalls ist an verdeckten Stellen sogar Schimmel oder ein vergleichbares Problem aufgetreten. Darum ist es empfehlenswert, schon einige Monate vor dem Kündigungsdatum einen Blick hinter die Schränke an den Wänden zu werfen. Hierdurch haben die Mieter vor der Übergabe der Wohnung mehr Zeit, um grobe Mängel zu beseitigen.
Wer Schäden zu spät erkennt, kann seinen Verpflichtungen vor der Wohnungsübergabe schlimmstenfalls gar nicht mehr nachkommen. Denn benötigte Handwerker und andere Dienstleister stehen für Reparaturen nicht immer sofort mit preiswerten Konditionen bereit. Mit einer rechtzeitigen Kontrolle der gesamten Wohnung bleiben daher unnötige Zuschläge vermeidbar.
Perfekt sauber zum Abschluss
Besenreine Übergabe ohne Stress mit angemessener Reinigung der Wohnung
Damit es bei der Wohnungsübergabe keinen Stress gibt, sollte der Mieter eine Wohnung nach der Behebung von Mängeln und Schäden auch angemessen sauber machen. Denn das ist häufig eine wichtige Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Zustand. Der Mietvertrag entscheidet darüber, wie gründlich ein Mieter vor der Übergabe die Wohnung reinigen muss. Laut typischen Vertragsmodellen werden Mietwohnungen normalerweise besenrein übergeben. Unter dieser Voraussetzung darf ein Mieter vor der Wohnungsübergabe keine groben Verschmutzungen hinterlassen. Darunter fallen zum Beispiel unter anderem Spinnweben.
Somit bleibt es meistens unverzichtbar, sogar die schwer erreichbaren Ecken einer Mietwohnung für eine stressfreie Übergabe zunächst umfassend zu putzen. Auch eine sorgfältige Pflege der Böden ist entscheidend. Wenn der Mietvertrag an die Sauberkeit bei der Wohnungsübergabe besonders hohe Anforderungen stellt, lohnt sich eventuell die Beauftragung einer professionellen Reinigungsfirma. Profis können grobe Verschmutzungen mit einer hochwertigen Ausstattung oft schneller sehr gründlich entfernen.
Schönheitsreparaturen vertraglich regeln
Schönheitsreparaturen nur bei Erwähnung im Mietvertrag
Mit sogenannten Schönheitsreparaturen muss sich ein Mieter vor der Wohnungsübergabe nicht in jedem Fall unnötigen Stress machen. Ein typisches Beispiel hierfür ist das Tapezieren. Denn hierbei handelt es sich in Deutschland eigentlich um allgemeine Instandhaltungspflichten der Vermieter. Auch im Hinblick auf derartige Maßnahmen bleibt aber der Mietvertrag entscheidend. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, durch den Vertrag die Zuständigkeit für Schönheitsreparaturen auf den Mieter zu übertragen. Dann ist es in manchen Fällen zwingend erforderlich, dass der bisherige Bewohner vor dem Auszug und der Übergabe die entsprechenden Renovierungsarbeiten durchführt.
Häufig stellt sich jedoch die Frage, ob die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag gültig ist. Wenn die Wohnung bereits relativ kurz vor der Kündigung renoviert wurde und sich in einem guten Zustand befindet, sind erneute Renovierungsarbeiten oft hinfällig. Denn Vertragsinhalte können diese Faktoren nicht vollkommen ignorieren.
Vertragsklauseln beachten
Einschränkungen bei der Entscheidung für Farben und Tapeten
Falls der Mieter laut dem Mietvertrag vor der Wohnungsübergabe die Oberflächen streichen oder tapezieren muss, gibt es keine uneingeschränkte Gestaltungsfreiheit. Üblicherweise ist es notwendig, dass ausgewählte Farben bei möglichst vielen Mietinteressenten die entsprechende Akzeptanz finden. Im Zusammenhang mit einer Endrenovierungsklausel besteht die Möglichkeit, im Mietvertrag hierzu bestimmte Vorgaben zu machen. Beispielsweise ist die Festlegung auf dezente, helle oder neutrale Farben sowie Mustertapeten möglich.
Originalzustand vertraglich sichern
Tipps zur Rückgabe der Mietwohnung im ursprünglichen Zustand
In vielen Fällen ist es unbedingt erforderlich, im Rahmen der Übergabe die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zurückzugeben. Dann besteht zumeist die Notwendigkeit, dass der Mieter die ursprünglichen Voraussetzungen wiederherstellt. Falls eine eigene Einbauküche installiert wurde, sollten die bisherigen Bewohner diese Maßnahme dementsprechend rückgängig machen. Unter solchen Voraussetzungen können Mieter dazu verpflichtet sein, eine frühere Küchenzeile wieder anzubringen. Darüber hinaus ist es manchmal notwendig, dass die bisherigen Bewohner ausgehängte Türen an einem Durchgang erneut einhängen.
Fotos vom früheren Erscheinungsbild einer Wohnung helfen dabei, den ursprünglichen Zustand im Vorfeld der Übergabe im Detail wiederherzustellen. Wenn der Mieter beim Einzug die Räume nicht selbst fotografiert hat, kann eventuell der Vermieter frühere Aufnahmen bereitstellen. Grundsätzlich lohnt es sich, mit dem Eigentümer über die entsprechenden Maßnahmen im Voraus zu reden.
Zusammen dürfen der Mieter und der Vermieter während der Wohnungsübergabe von üblichen Vorgaben zur Wiederherstellung des bisherigen Zustands durchaus einvernehmlich abweichen. Häufig bestehen die Besitzer einer Mietwohnung nicht darauf, dass eine Küche ausgebaut wird. Dann übernehmen Nachmieter oder Vermieter die alte Kücheneinrichtung.
Klare Absprachen verhindern Nachforderungen
Stressfreie Wohnungsübergabe durch Vorabnahme und Übergabeprotokoll
Eine Vorabnahme bietet im Vorfeld der Wohnungsübergabe allen Beteiligten die Möglichkeit, offene Fragen ohne Stress zu klären. Hierbei bespricht der Mieter mit dem Vermieter, welche erforderlichen Maßnahmen noch anstehen. Somit ist es bei angesprochenen Problemen möglich, stressfrei ohne Druck nachzubessern.
Mit einem Übergabeprotokoll vermeiden Mieter wiederum, dass Unklarheiten für Streit und dementsprechenden Stress sorgen. Alle Beteiligten drücken mit Unterschriften unter das Protokoll die eigene Zustimmung zum Ablauf der Wohnungsübergabe aus. Hierdurch kommt es später viel seltener zu Missverständnissen.
Stressfrei ausräumen mit Profis
Gute Gründe für Beauftragung einer Möbelspedition als Unterstützung
Wenn der Mieter einen großen Anteil der Einrichtung vor der Wohnungsübergabe entfernen muss, kann die professionelle Entsorgung durch eine Möbelspedition den Stress entscheidend reduzieren. Manche Umzugsdienstleister räumen eine Wohnung auf Wunsch komplett, um alle Bedingungen des Mietvertrags zu erfüllen. Das umfasst auch Objekte, die entsorgt werden und nicht im neuen Zuhause erwünscht sind. Zusätzlich kümmern sich außergewöhnliche Anbieter mit einem umfassenden Service sogar um die Reinigung und Renovierung der Räumlichkeiten. Wer stressfrei die Wohnung übergeben will, sollte sich daher jetzt von professionellen Umzugsunternehmen beraten lassen.
Fazit
Obwohl bei Wohnungsübergaben die Erfüllung der Vorgaben aus dem Mietvertrag mit einem hohen Aufwand verbunden sein kann, lässt sich Stress hierbei mit den richtigen Tipps durchaus vermeiden. Zunächst ist es wichtig, den Vertrag im Detail durchzulesen und die Mietwohnung dementsprechend frühzeitig in den erforderlichen Zustand zu versetzen. Hierbei sprechen gute Gründe dafür, Fachleute zu beauftragen und sich stressfrei mit der Zukunft im neuen Zuhause zu beschäftigen.