Umzug mit Pflegegrad
- Zuschuss & Kosten-

§ 40 ABS. 4 SOZIALGESETZBUCH XI

Voraussetzungen für die Umzugskostenerstattung mit einem Pflegegrad

Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung für den Umzug

Eine plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit führt bei Betroffenen oftmals zu grundlegenden Veränderungen. Diese betreffen nicht nur das nähere Umfeld, sondern vor allem die betroffene Person selbst. Um jedoch die gewohnte Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu bewahren, bleibt oftmals nur noch ein Umzug als letzter Ausweg. An diesem Punkt kommt bei vielen Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen die Frage auf bzgl. der anfallenden Kosten, die ein solcher Umzug mit sich bringen wird. Die Antwort auf diese und weitere Fragen finden sich im Paragraph 40 Absatz 4, Sozialgesetzbuch XI.

Finanzielle Unterstützung der Krankenkasse für den Umzug kann bis zu 4000 Euro ausmachen.

Übersicht

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Zuschuss der Pflegekasse

Zur Wohnumfeldverbesserung

§ 40 ABS. 4 SOZIALGESETZBUCH XI

Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung bzw. durch einen Umzug

Nach §40 Abs.4 Sozialgesetzbuch XI kann ein finanzieller Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung seitens der Pflegekasse für Ihren Wohnungswechsel gestattet werden. Wichtig hierbei: Der Pflegebedürftige muss durch diesen Umzug eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten. Die finanzielle Unterstützung der Krankenkasse für den Umzug kann bis zu 4000 Euro ausmachen. Sollten in Ihrem Haushalt mehrere Pflegebedürftige Personen leben, so kann der Zuschuss der Pflegekasse bzgl. einer Wohnumfeldverbesserung bis zu 4000 Euro je Pflegebedürftigem betragen.

Nach §28a Abs. 1 Nr. 5 SGB XI kann bereits ab dem Pflegegrad 1 ein Antrag auf Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung gestellt werden. Der Umzug wird hierbei von der Pflegekasse als eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme des Pflegebedürftigen angesehen.

Nach § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI liegt unter Umständen auch dann eine Maßnahme für die Umzugskostenerstattung mit einem Pflegegrad vor, wenn die pflegebedürftige Person von einer höher liegenden Etage in eine Wohnung im Erdgeschoss umzieht.

Auch technische Hilfen im Haushalt wie etwa ein Treppenlifter können durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Dies würde sogar eine Neuausrichtung bzw. einen Umbau der aktuellen Möblierung miteinbeziehen, insofern diese Maßnahmen zu einer Verbesserung des persönlichen Wohnumfeldes beitragen.

Jeder der schon mal einen Antrag bei den Behörden stellen musste kann nachvollziehen, dass man bei all den benötigten Informationen und Dokumenten schnell den Überblick verlieren kann und überfordert ist. Wir von der Möbelspedition Maier e.K. verstehen daher, dass Ihnen der Antrag bzgl. der Umzugskosten bei der Pflegekasse Kopfschmerzen bereiten kann. Aus diesem Grund stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite, stellen für Sie den Antrag und füllen außerdem alle notwendigen Unterlagen aus, sodass der Umzug für Sie stressfrei und reibungslos verläuft. Auch die Ermittlung der zuständigen Kostenträger ist in unserem Service mit inbegriffen. Des Weiteren stellen wir regelmäßige Anfragen bzgl. des Status Ihres Antrags für die Umzugskosten bei der Pflegekasse und informieren Sie über diesen. Sollte der Zuschuss von der Pflegekasse für die Wohnumfeldverbesserung dennoch abgelehnt werden, so werden wir nach einer Absprache mit Ihnen einen Widerspruch für Sie einlegen.

Hürden

Diese Aufgaben übernehmen wir

Kostenträger Ermittlung

Wir ermitteln, welcher Kostenträger für Ihren Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung zuständig ist.

Unterlagen & Antragsstellung

Wir kümmern uns für Sie um die Antragstellung bzgl. der anfallenden Umzugskosten bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Darüber hinaus vervollständigen wir für Sie alle notwendigen Unterlagen und reichen diese ein.

Regelmäßige Statusabfrage

Wir fragen in regelmäßigen Abständen den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrags zur Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse an. Sollte dieser unerwartet abgelehnt werden, so würden wir nach erfolgter Rücksprache mit Ihnen einen entsprechenden Widerspruch in Ihrem Namen einlegen.

Unser umfangreicher Service steht Ihnen aber nicht nur bei einem Umzug mit Pflegegrad zur Verfügung. Auch beispielsweise ältere Menschen tun sich mit behördlichen Angelegenheiten sowie einem Umzug schwer. Um Ihnen Ihren Umzug soweit wie möglich zu erleichtern stehen wir von der Möbelspedition Maier e.K. auch bei Seniorenumzügen in der Bodenseeregion tatkräftig zur Seite.

Übersicht

Möbelspedition Maier e.K. – Ihr zuverlässiger Partner bei einem Umzug mit Pflegegrad

Über Uns

Sie oder Ihr Angehöriger haben einen Pflegegrad und benötigen finanzielle Unterstützung für Ihren Umzug? Sie wissen nicht ob und wie Sie einen Zuschuss der Pflegekasse zur Wohnumfeldverbesserung erhalten? Dann Sind Sie bei uns genau richtig. Die Möbelspedition Maier e.K. vom Bodensee nimmt Ihren Umzug in die Hand, sodass Sie in einem barrierefreien Haushalt leben und Ihre gewohnte Selbstständigkeit wiedererlangen können. Neben unseren standardmäßigen Serviceleistungen wie etwa der Demontage Ihrer Möbel, dem Transport sowie die Montage Ihrer Möbel in Ihrem neuen Zuhause und vielem mehr, stehen wir Ihnen auch bei behördlichen Angelegenheiten zur Seite. Wir reichen für Sie den Antrag für die Umzugskosten bei der Pflegekasse ein und füllen notwendige Unterlagen für Sie aus, damit Sie finanzielle Hilfe bei Ihrem Umzug erhalten. Selbst im Falle einer Ablehnung kümmern wir uns nach Absprache mit Ihnen um einen Widerspruch.

Unser oberstes Ziel ist Ihre Zufriedenheit! | Vertrauen Sie der über 40-jährigen Erfahrung unserer Möbelspedition Maier e.K. vom Bodensee.

Haben Sie noch offene oder spezifische Fragen zu einem Umzug mit Pflegegrad?
Dann können Sie sich gerne mit uns telefonisch in Verbindung setzen.

Hohe Kundenzufriedenheit

Rückmeldungen zu unseren Umzügen mit Pflegegrad

Sehr freundliches und gut organisiertes Team. Alles wurde professionell verpackt und aufgebaut. Ich kann diese Umzugsspedition nur weiterempfehlen. Recht herzlichen Dank.

A. Kempter

Umzug mit Pflegegrad

innerhalb Friedrichshafen (Ein- und Auspackservice & Möbelmontagen)

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten für meinen Umzug?

Ja, wenn bei Ihnen ein anerkannter Pflegegrad vorliegt, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss von der Pflegekasse zu erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass der Umzug eine Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds darstellt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in eine barrierefreie Wohnung ziehen, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder Ihre Selbstständigkeit zu fördern. Der Zuschuss kann bis zu 4.000 € betragen. Wichtig ist, den Antrag vor dem Umzug bei der Pflegekasse einzureichen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Angebotserstellung, die Sie für die Einreichung benötigen.

Der Antrag auf Kostenübernahme muss direkt bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Dazu benötigen Sie ein schriftliches Angebot für den geplanten Umzug, welches wir Ihnen gerne erstellen. Nach der Einreichung prüft die Pflegekasse, ob der Umzug notwendig ist, um Ihr Wohnumfeld zu verbessern. Erst nach einer positiven Rückmeldung sollten Sie den Umzug beauftragen, um sicherzugehen, dass die Kosten übernommen werden. Unsere Kundenberater/-innen stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren zur Seite.

Nein, wir bieten einen rundum sorglosen Umzugsservice, bei dem Sie sich um fast nichts kümmern müssen. Von der Besichtigung über das Verpacken bis zum Transport und der Möbelmontage übernehmen wir alle notwendigen Schritte. Gerade für Menschen mit Pflegegrad ist eine stressfreie Organisation besonders wichtig – daher planen wir den Ablauf so, dass Ihre Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen.

Selbstverständlich! Unsere erfahrenen Mitarbeiter übernehmen am Umzugstag die fachgerechte Demontage und Montage Ihrer Möbel. Wir bringen das dafür benötigte Werkzeug mit und sorgen dafür, dass Ihre Möbel sicher transportiert und in Ihrer neuen Wohnung wieder aufgebaut werden. Bei Bedarf montieren wir auch Küchen oder passen Möbel an, falls räumliche Gegebenheiten dies erfordern.

Sollte Ihre neue Wohnung noch nicht bezugsfertig sein, bieten wir Ihnen eine sichere Möglichkeit zur Zwischenlagerung Ihres Hausrats. In unserem modernen Lager sind Ihre Möbel und persönlichen Gegenstände bestens geschützt. Sobald Ihre neue Unterkunft bereit ist, organisieren wir den Transport zum endgültigen Bestimmungsort.

Wir wissen, dass ein Umzug für pflegebedürftige Menschen eine große Herausforderung sein kann. Daher planen wir jeden Schritt im Voraus und koordinieren den Umzug so, dass Unterbrechungen in Ihrer Betreuung vermieden werden. Unser Team arbeitet schnell, einfühlsam und mit besonderer Rücksichtnahme auf Ihre Situation. Auf Wunsch bieten wir einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie während des gesamten Prozesses begleitet.

Ja, wir bieten Ihnen nicht nur stabile Umzugskartons, sondern auch spezielles Verpackungsmaterial für empfindliche Gegenstände wie Glas, Porzellan oder medizinische Geräte. Falls Sie den Packservice nicht in Anspruch nehmen möchten, liefern wir Ihnen die Kartons vorab nach Hause, damit Sie in aller Ruhe packen können. Auf Wunsch verpacken wir Ihren gesamten Hausstand für Sie.

Ein Vor-Ort-Termin ist hilfreich, um das Umzugsvolumen besser einzuschätzen und auf Ihre individuellen Anforderungen einzugehen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, einen persönlichen Termin zu vereinbaren, bieten wir auch telefonische Beratungen oder Video-Besichtigungen an. So können wir auch auf Distanz alle wichtigen Details besprechen und Ihnen ein passgenaues Angebot unterbreiten.

Ja, wir kümmern uns um alle behördlichen Genehmigungen, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Umzugs erforderlich sind. Dazu gehört auch die Einrichtung einer Halteverbotszone, um einen sicheren Be- und Entladeplatz für unseren LKW zu gewährleisten. Sollten weitere Genehmigungen (z. B. für Fußgängerzonen) notwendig sein, übernehmen wir auch diese Formalitäten für Sie.

Auch wenn eine frühzeitige Planung empfehlenswert ist, wissen wir, dass Umzüge mit Pflegegrad manchmal schnell organisiert werden müssen. Wir versuchen, kurzfristige Termine möglich zu machen und finden gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Kontaktieren Sie uns einfach – wir beraten Sie gerne!

01.

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